1. Eigentumsvorbehalt

Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma Tent Rental. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

2. Reinigungskosten

Die Mietgeräte werden von uns im überprüften und sauberen Zustand übergeben. Kabel werden aufgerollt und mit Kabelklett verschnürt ausgeliefert. Zeltplanen sind gereinigt und weisen maximal normale Gebrauchsspuren auf. Für alle Verschmutzungen die über den normalen Gebrauch hinausgehen, wird dem Mieter der Reinigungsaufwand verrechnet.

3. Installationen

Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlagen (sofern nicht durch uns durchgeführt), und hat für die ggf. notwendige Überprüfung durch Behörden zu sorgen. Alle Scheinwerfer und Teile, die über Publikum montiert werden, sind mit Seilen bzw. Ketten zu sichern. Traversen, Stative und Geräte sind gegen Herab- und Umfallen sowie Kippen entsprechend zu sichern. Abhängig vom Veranstaltungsort sind auch ggf. Abspannungen vorzunehmen. Bei Traversen ist auf die zulässige Durchbiegung und auf die maximal zulässige Punktlast zu achten. Last in jedem Fall gleichmäßig verteilen. Wir übernehmen keinerlei Haftung oder Schadensersatzansprüche aus Schäden die sich durch jeglicher Missachtung der technischen Gegebenheiten ergeben. Der Mieter hat für eine Witterung feste Überdachung der technischen Geräte zu sorgen. Ist diese nicht gegeben, ist der Vermieter berechtigt, bei Beschädigungsgefahr, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, bzw. ist der Mieter für Beschädigungen am Equipment verantwortlich. 

4. Schäden 

Der Mieter hat sämtliche Mietobjekte schonend und sorgfältig zu behandeln und haftet für jegliche Schäden an diesen während der gesamten Mietdauer – unabhängig ob durch eigenes Personal, fremde Dritte oder durch höhere Gewalt.

5. Verlust / Diebstahl

Sämtliche Mietobjekte sind vom Mieter gegen Diebstahl zu schützen. Im Falle von Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände haftet der Mieter.

6. Unterkunft

Vom Mieter ist für die Dauer der Auf- und Abbauarbeiten für das gesamte Personal eine adäquate Unterkunft (inkl. Frühstück) in der Nähe des Einsatzortes bereitzustellen, falls der Auftrag mehrere Tage in Anspruch nimmt. Gerne kann die Unterkunft auch von uns organisiert werden – dabei verrechnen wir EUR 90,- zzgl. MwSt. je Tag und Person.

7. Verpflegung

Bei einem Arbeitseinsatz über 5 Stunden ist für die Verpflegung des Personals Sorge zu tragen. Gerne können wir uns auch selbst um die Versorgung der Mitarbeiter kümmern, hierfür verrechnen wir EUR 25,- zzgl. MwSt. je Tag und Person an Spesenersatz.

Kontakt

Tent Rental
Ortliebgasse 24/1/4
1170 Wien

+43 650 42 575 28 office@tentrental.at